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Das Hilla – ganz nah bei Kassel,
ganz weit weg vom Alltag.
AGB DAS HILLA

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Das Hilla (Deutschland): Inhaber Jennifer Aehlen

§ 1 Anwendungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die Das Hilla, Inhaber Jennifer Aehlen (im Folgenden „Beherbergungsbetrieb“ genannt) gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Gästezimmern und sonstigen Räumlichkeiten für z.B. Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, Bankette und sonstigen Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B) und sonstigen Programmen. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.

2. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Zimmervermietung und Veranstaltungsverträge, die mit dem Beherbergungsbetrieb abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

3. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn der Beherbergungsbetrieb diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.


§ 2 Vertragsschluss

1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des Beherbergungsbetriebs zustande. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail) oder schlüssig, durch Leistung, anzunehmen.

2. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn der Beherbergungsbetrieb dies ausdrücklich in Schriftform bestätigt. Der Beherbergungsbetrieb kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage ebenfalls eine schriftliche Ausnahme erteilen.


§ 3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise

1. Die Zurverfügungstellung der Gästezimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.

2. Der Vertragspartner haftet dem Beherbergungsbetrieb für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Beherbergungsbetriebs erhalten, verursacht werden.

3. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Gästezimmer.

4. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.

5. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein. Danach kann der Beherbergungsbetrieb über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 100% des vollen Logispreises (gültig ist die jeweilige aktuelle Tagesrate des gebuchten Zeitraumes).


§ 4 Veranstaltungen

1. Um dem Beherbergungsbetrieb eine sorgfältige Vorbereitung zu ermöglichen, hat der Vertragspartner dem Beherbergungsbetrieb die endgültige Teilnehmerzahl spätestens sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Beherbergungsbetrieb dem schriftlich zustimmt. Stimmt der Beherbergungsbetrieb nicht schriftlich zu, ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt der Beherbergungsbetrieb zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich.

2. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

3. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Beherbergungsbetriebs für den Vertragspartner zumutbar sind.

4. Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Der Beherbergungsbetrieb kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

5. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Beherbergungsbetrieb abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat der Beherbergungsbetrieb das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen.

6. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Beherbergungsbetriebs nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.

7. Störungen oder Defekte an von dem Beherbergungsbetrieb zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies dem Beherbergungsbetrieb möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.

8. Beschafft der Beherbergungsbetrieb für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt der Beherbergungsbetrieb im Namen und für Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt dem Beherbergungsbetrieb von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung des Beherbergungsbetriebs wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.

9. Sämtliche Bedingungen über Zimmernutzung sind für Veranstaltungen sinngemäß anzuwenden.


§ 5 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung

1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Beherbergungsbetriebs. Sämtliche Übernachtungspreise für die Zimmer sowie sämtliche mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbarten F&B Leistungen verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat der Beherbergungsbetrieb das Recht, Preiserhöhungen bis maximal 10% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.

2. Der Zahlungsanspruch des Beherbergungsbetriebs ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.

3. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt den Beherbergungsbetrieb, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.

4. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 10,00 € geschuldet. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit einer vom Beherbergungsbetrieb akzeptierten Zahlungsart zu zahlen. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.

5. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Beherbergungsleistungen und -produkten mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte, ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zum Beherbergungsbetrieb nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen. Der Beherbergungsbetrieb hingegen ist berechtigt einen Teil der gebuchten Leistungen oder die Gesamtsumme der Kreditkarte zu belasten oder den vorgesehenen Rechnungsbetrag zu reservieren.

6. Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung zu.


§ 6 Rücktritt seitens des Vertragspartners, Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Beherbergungsbetriebs, Stornierung, Reduzierung

1. Hat der Beherbergungsbetrieb dem Vertragspartner im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen den Rücktritt vom Vertrag ganz oder teilweise zu erklären (nachfolgend auch als „Stornierung” bzw. “Reduzierung” bezeichnet), hat der Beherbergungsbetrieb, soweit ein vertragsgerechter Rücktritt erfolgt, keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Beherbergungsbetrieb. Der Vertragspartner muss den Rücktritt schriftlich erklären.

2. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Beherbergungsbetrieb einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Beherbergungsbetrieb im Rücktrittsfall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Der Vertragspartner ist in diesem Fall verpflichtet, folgende Anteile des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen:

a) 30% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 89 und 60 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Beherbergungsbetrieb zugeht.

b) 50% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 59 und 28 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Beherbergungsbetrieb zugeht.

c) 70% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 27 und 8 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Beherbergungsbetrieb zugeht.

d) 85% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 7 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Beherbergungsbetrieb zugeht.

Der Beherbergungsbetrieb hat keinen Anspruch, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis (einschließlich) 90 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem Beherbergungsbetrieb zugeht.

3. Nimmt der Kunde, ohne den Rücktritt schriftlich erklärt zu haben, Zimmer nicht in Anspruch, ist der Kunde verpflichtet 100% des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen.


§ 7 Rücktritt / Kündigung seitens des Beherbergungsbetriebs

1. Der Beherbergungsbetrieb ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314) berechtigt, wenn der Vertragspartner

a) eine fällige Leistung nicht erbringt.

b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist.

c) irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht.

d) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Beherbergungsbetriebs untervermietet.

e) oder wenn der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebs in der Öffentlichkeit gefährden kann.

2. Sofern vereinbart wurde, dass der Vertragspartner innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Beherbergungsbetrieb in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Der Beherbergungsbetrieb hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts / der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch den Beherbergungsbetrieb begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihm getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.


§ 8 Haftung des Beherbergungsbetriebs, eingebrachte Gegenstände, Verjährung

1. Der Beherbergungsbetrieb haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Im Übrigen haftet der Beherbergungsbetrieb nur für Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung des Beherbergungsbetriebs jedoch

a) auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, und

b) für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ausgeschlossen, soweit nicht jeweils zugleich einer der in Abs. 1. aufgeführten Fälle gegeben ist.

3. Die Regelungen der vorstehenden Abs. 1. und 2. gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

4. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten seitens des Beherbergungsbetriebs eingesetzten Unternehmen, seiner Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn der Beherbergungsbetrieb eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.

5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Beherbergungsbetrieb anzuzeigen.

6. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB.

7. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners / Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Der Beherbergungsbetrieb bewahrt Sachen von geringem Wert (bis 10,00 EUR) 4 Wochen auf und vernichtet sie anschließend. Sachen mit höherem Wert verwahrt der Beherbergungsbetrieb 1 Monat und übergibt sie sodann dem lokalen Fundbüro. Im Übrigen gelten für Fundsachen die gesetzlichen Regeln (§§ 966 ff. BGB).

8. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegenüber dem Beherbergungsbetrieb aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt.


§ 9 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten mit modernen Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Der Beherbergungsbetrieb verwendet die erhobenen Daten ausschließlich zur Abwicklung dieses sowie ggf. künftiger Verträge mit dem Vertragspartner. Wenn Sie sich mit Ihrer Emailadresse für z.B. Newsletter anmelden, nutzt der Beherbergungsbetrieb Ihre Emailadresse für eigene Werbezwecke, bis Sie sich z.B. vom Newsletter-Bezug abmelden. Im Übrigen gelten ergänzend unsere Datenschutzhinweise.


§ 10 WLAN-Nutzung

Für die Nutzung des beherbergungsbetriebseigenen, kostenfreien WLANs gelten ergänzend die Nutzungs-, Haftungs- und Freistellungsbedingungen für die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN.


Kassel, im Juni 2023



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